VHW-Seminar zur Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

Dipl.-Ing. Landesplanung, Partnerin in der Planungsgruppe Umwelt (Hannover); Tätigkeitsschwerpunkte sind die Landschaftsplanung auf kommunaler und regionaler Ebene sowie umweltfachliche Beiträge zur Bauleitplanung und Infrastrukturplanung, Bearbeitung von Forschungsvorhaben zur Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung sowie zu den Möglichkeiten von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen des Artenschutzes.

Am 4. Mai 2017 veranstaltete der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (VHW) ein Seminar zur Umsetzung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

Die inhaltlichen Beiträge wurden von den Referenten Dr. Marcus Lau Rechtsanwalt und Partner der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen (Leipzig) sowie von Dipl.-Ing. Irmgard Peters Partnerin in der Planungsgruppe Umwelt (Hannover) vorgestellt.

Schwerpunkte der Veranstaltung bildeten neben rechtlichen Grundlagen der Eingriffsregelung im Städtebaurecht insbesondere ihre Umsetzung sowohl in der vorbereitenden als auch in der verbindlichen Bauleitplanung. Neben der Erfassung und Bewertung der Eingriffstatbestände wurde aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Kompensation auch bei einem Mangel an geeigneten Flächen bestehen (Ökokonto, produktionsintegrierte Maßnahmen etc.).

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