Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind als Grundsätze der Raumordnung sowie auch als öffentliche Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen. Für diese Planwerke ist regelmäßig eine Umweltprüfung durchzuführen. Der angemessenen Berücksichtigung umwelt- und naturschutzfachlicher Belange kommt somit eine entscheidende Bedeutung für die Rechtssicherheit von Regional- und Bauleitplänen zu.

Unsere Kompetenzen und Erfahrungen helfen Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgaben.

Wir stellen Ihnen passgenaue, auf die jeweiligen Fragestellungen zugeschnittene Beratungsleistungen und Zuarbeiten zur Verfügung:

  • Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen: Zuarbeiten zu den Themenfeldern Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, regenerative Energien, insbes. Windenergie, sowie weitere freiraumbezogene Belange der Raumordnung,
  • Vorbereitung (Scoping) und Durchführung der Umweltprüfung bei der Neuaufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen nach ROG sowie von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen nach BauGB mit Konzeption und Koordination spezifischer biologisch-faunistischer Untersuchungen, Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Anforderungen und unter Einbeziehung der Verträglichkeitsprüfung zu Natura-2000-Gebieten, zusammenfassende Erklärung,
  • Beratung und Unterstützung bei der Verfahrensdurchführung und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auswertung von Stellungnahmen zu freiraumbezogenen Inhalten sowie zum Umweltbericht, Vorbereitung der Abwägung, Unterstützung bei der Durchführung von Erörterungsterminen.

 

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